WoW, was hast Du da denn gemacht?
Gut, nun schreibe ich doch was zum momentanen "heißen" Thema der WoW-Community: Der RSS-Fead im Arsenal eines jeden Charakters auch "Stasinal" umgetauft hat ein großes Medienecho bekommen. Heise (CHIP), die taz, Netzwelt und die FAZ, um nur einge prominente Beispiele zu nennen, haben sich der Thematik angenommen. In den Community-Foren wie Gamona oder WoW wird hitzig und ausgiebig diskutiert.
Auslöser war die Entscheidung von Blizzard, jedem Charakter einen öffentlich einsehbaren RSS-Feed zu geben, auf dem fein säuberlich nachverfolgt werden kann, was dieser so in letzter Zeit angestellt hat (Grafisch sehr gut dargestellt auf dem Blog Austrotrabant). Allemal überraschend ist die Heftigkeit der Diskussion für eine Problematik, welche nicht neu ist. Auch bisher konnten Charaktäre über die Armoryeingesehen und damit überwacht werden, allerdings nicht zeitnah und detaillert, wie dies nun möglich ist. Ebenso konnte der Erfahrungswert des Charakters bzw. des Spielers abgefragt werden, dazu war es nur nötig auf die Webseite be.imba.hu zu gehen und den betreffenden Charakter einzugeben. Die neu hinzugekommenen Überwachungsmöglichkeiten zeigen aber wiedermal deutlich die Macht des Anbieters und die Ohnmacht der Nutzer, welche natürlich kontrovers diskutieren können, letztendlich aber außer einer Kündigung des Abonemments keinerlei Mittel in der Hand haben, gegen die Entscheidung des Betreibers Blizzard vorzugehen.
Dieser Beitrag schaut sich die Sache einmal juristisch an, da schon genug persönliche Meinungen abgegeben wurden und es hier wohl keiner weiteren bedarf. Eine Meinung soll aber als Ausgangslage der hier geführten Diskussion dienen. Nämlich die Meinung des Users Luzifer 333 in einem Forum:
"Das Problem von vielen ist doch einfach das viele hier einfach einer abgeht weil SPIEL Daten veröffentlich werden. Die aber KEINEN Bezug auf die Person dahinter geben.Denn hinter Char XY können 5 Leute stecken oder auch nur einer, man weiß es nicht. Dein Char kann grade ICC raiden und du bist trotzdem zur selben Zeit in der Disko, weil dein Bruder spielt.Es ist irgendwie die panikmache von pseudo Informativen PC "fach" Zeitschriften die über Datamining und Datenhandel berichten und darin schauerszenarios schildern die im realen Leben zwar denkbar aber nicht reflektierbar wären."
Dreh und Angelpunkt der Fragstellung muss sein, inwiefern die über den RSS-Feed publizierten Daten den persönlichen Schutzbereich verletzen können, bzw inwiefern diese Daten personenbezogen sind und in welcher Hinsicht ein schutzwürdiges Interesse an den Daten bestehen könnte. Augenmerklich steht in dem RSS-Feed nicht der Name der den Avatar-steuernden Person, sondern lediglich der Name des Avatars selbst, womit sich die Rückführbarkeit für Dritte (ausgenommen natürlich der Provider) wesentlich erschwert. Diese Rückführbarkeit muss aber jedenfalls als gegeben angenommen werden, da der Name des Avatars Freunden und Bekannten der avatar-steuernden Person ja durchaus bekannt sein kann und daher eine Rückführbarkeit leicht gegeben ist.
Gem § 1 DSG hat jede Person Anspruch auf Geheimhaltung der sie oder ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Unter personenbezogenen Daten ist jede Information zu verstehen, die mit einer bestimmten oder bestimmbaren Person verknüpft ist. Dies ist jedenfalls zu bejahen, da eine Bestimmbarkeit auf jeden Fall durch den Betreiber und in vielen Fällen auch durch Dritte gegeben ist. Die Frage nach dem schutzwürdigen Interesse wiederum muss anhand der gesamten Rechtsordnung beantwortet werden. Dabei ist anzumerken, dass jede natürliche Person selbst darüber bestimmen darf, welche Informationen Sie als schutzwürdig erachtet. Ausgenommen sind jene Daten, die von der natürlichen Person selbst nicht als schutzwürdig erachtet und daher selbst veröffentlicht wurden. Dies ist nicht der Fall, da der RSS-Feed nicht vom User gesteuert bzw. kontrolliert wird und er nur durch eine Abstinenz vom Spiel Einfluss auf die Veröffentlichung nehmen kann. Ebenfalls nicht schutzwürdig sind allgemein verfügbare Daten. Hierbei kommt es aber nicht auf die faktische Verfügbarkeit, wie beim RSS-Feed gegeben, an, sondern darauf, ob die Allgemeinheit auch über diese Daten verfügen darf. Dies wiederum ist wohl zu verneinen, da der Benutzer keinerlei Einfluss auf die Veröffentlichung hat. Eine solche Zustimmung zur Veröffentlichung könnte nur auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung gegeben worden sein, weshalb ein Blick die allseits beliebten AGBs hilft.
In den Nutzungsbestimmungen von World of Warcraft findet man in Punkt XI Hinweise zum Benutzerdatenschutz. Dort verpflichtet sich Blizzard zur Einhaltung der Datenschutzrichtlinie und aller mit dem Datenschutz in Verbindung stehenden Gesetze. Dieser überflüssigen Beteuerung der Gesetzestreue (die ja sowieso Voraussetzung ist), folgt dann gleich der Zusatz "außer unter folgenden Umständen". Hier wird als Grund die Rechnungslegung, die Erstellung von Statistiken, für akademische oder Marktforschung, gesetzliche Vorgaben oder Katastrophen und Notfälle (sollte den Avatar der virtuelle Tsunami erwischen......) angegeben. Punkt 3 verweist dann auf die "EU-Datenschutzrichtlinien zum Schutz personenbezogener Daten der Service-Benutzer, einzusehen unter https://www.wow-europe.com/de/legal.". Spannender ist aber die Blizzard Entertainment Datenschutzvereinabrung. Aus dieser ergibt sich allerdings keinerlei Berechtigung für die Veröffentlichung der "Spieldaten" in dem RSS-Feed. Besser noch erklärt Blizzard "Es ist für Blizzard selbstverständlich, dass Ihre persönlichen Daten nicht ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis weitergegeben werden. und "Blizzard räumt Ihnen alle Möglichkeiten ein, genau festzulegen, in welchem Rahmen wir die erhobenen persönlichen Daten verwenden dürfen." Den Vogel ein wenig abschießen tut aber folgende Aussage: "Blizzard hält es für eine Frage der Ehre, dass Daten, die Sie uns senden, geschützt werden und unverändert in ihrer Originalform verbleiben." Das die "Frage der Ehre" eine gesetzliche Voraussetzung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist, wird dabei geflissentlich verschwiegen.
FAZIT
Die Daten des RSS-Feeds sind personenbezogene Datum, deren Veröffentlichung eine Zustimmung des Nutzers bedarf. Diese ist den vom Nutzer abzuschließenden AGBs nicht einwandfrei zu entnehmen, die Statistiken sind ja faktisch allgemein verfügbar und werden nicht nur Forschungseinrichtungen oder Marketingpartnern zur Verfügung gestellt. Die Schutzwürdigkeit der Daten kann als niedrig eingestuft werden, da die Daten auch auf anderem Wege erlangt werden können. Die Gründe, die Überwachung positiv oder negativ zu bewerten ist wie immer eine Frage des persönlichen Standpunktes: So kann die persönliche Überwachungsmöglichkeit ja auch von Eltern durchaus dazu genutzt werden, die Spielzeit Ihrer Sprösslinge besser kontrollieren zu können. Alles in allem ein rechtlich interessantes Thema, welchem die große Brisanz fehlt, dass aber dennoch beachtet werden sollte, da der Datenschutz im Internet "Stichwort Soziale Netzwerke" allzu leicht vernachlässigt und immer der Versuch unternommen wird, ihn mit den "Killerargumenten" Marktforschung und Wirtschaftsblockierer beiseite zu schieben.
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- Geschrieben von Kai Erenli in Rechtliches
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